Dr. Gabriele Peter

Rechtsanwältin - Arbeitsrecht
Dr. Gabriele Peter
030 44 324 676
buero@kanzleiberlin.com
Strelitzer Str. 19 / 10115 Berlin

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Rechtsanwältin

Dr. Gabriele Peter

Strelitzer-Str. 19 / 10115 Berlin

Telefon 030 44 324 676
Telefax  030 44 324 608
buero@kanzleiberlin.com
Rechtsanwältin in Berlin seit 2005 mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Aufsichtsräte, Unternehmensmitbestimmung, SE Gründungen



Ich vertrete Arbeitnehmer:innen vor dem Arbeitsgericht, berate bei Aufhebungsverträgen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen.


Einer meiner weiteren Schwerpunkte ist die Unternehmensmitbestimmung. Als juristische Sachverständige begleite ich Aufsichtsratswahlen, berate Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat, unterstütze die Arbeitnehmerseite im Beteiligungs-verfahren nach dem SEBG bei Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) oder bei grenzüberschreitender Verschmelzung nach dem MgVG als Sachverständige.

Ich übernehme auch die Prozessvertretung in aktienrechtlichen Statusverfahren.

 Zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen führe ich Seminare und Workshops durch sowie Schulungen für Wahlvorstände zur Betriebsrats- und Aufsichtsratswahl.
Rechtsanwältin in Berlin seit 2005 mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Aufsichtsräte, Unternehmensmitbestimmung, SE Gründungen



Ich vertrete Arbeitnehmer:innen vor dem Arbeitsgericht, berate bei Aufhebungs-verträgen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen.


Einer meiner weiteren Schwerpunkte ist die Unternehmensmitbestimmung. Als juristische Sachverständige begleite ich Aufsichtsratswahlen, berate Arbeitnehmer-vertreter:innen im Aufsichtsrat, unterstütze die Arbeitnehmerseite im Beteiligungs-verfahren nach dem SEBG bei Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) oder bei grenzüberschreitender Verschmelzung nach dem MgVG als Sachverständige.

Ich übernehme auch die Prozessvertretung in aktienrechtlichen Statusverfahren.

 Zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen führe ich Seminare und Workshops durch sowie Schulungen für Wahlvorstände zur Betriebsrats- und Aufsichtsratswahl.

Dr. Gabriele Peter

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Telefon 030 44 324 676
Telefax 030 44 324 608
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Rechtsanwältin in Berlin seit 2005 mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Aufsichtsräte, Unternehmensmitbestimmung, SE Gründungen



Ich vertrete Arbeitnehmer:innen vor dem Arbeitsgericht, berate bei Aufhebungsverträgen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen.


Einer meiner weiteren Schwerpunkte ist die Unternehmens-mitbestimmung. Als juristische Sachverständige begleite ich Aufsichtsratswahlen, berate Arbeitnehmer-vertreter:innen im Aufsichtsrat, unterstütze die Arbeitnehmerseite im Beteiligungs-verfahren nach dem SEBG bei Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) oder bei grenzüberschreitender Verschmel-
zung nach dem MgVG als Sachverständige.

Ich übernehme auch die Prozessvertretung in aktienrechtlichen Statusverfahren.

 Zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen führe ich Seminare und Workshops durch sowie Schulungen für Wahlvorstände zur Betriebsrats- und Aufsichtsratswahl.
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Arbeitsrecht

Vertretung und Beratung von Arbeitnehmer:innen bei Kündigungen und Konflikten im Arbeitsverhältnis

Unterstützung von Betriebsräten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten



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Aufsichtsräte

Unternehmensmitbestimmung

Begleitung von Aufsichtsratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz

Schulung von Wahlvorständen zur Aufsichtsratswahl

Prozessvertretung in aktienrecht-lichen Statusverfahren nach § 98 AktG

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SE Gründungen

Arbeitnehmerbeteiligung

Beratung von besonderen Verhand-lungsgremien bei SE Gründungen und grenzüberschreitenden Verschmelzungen

Vorbereitung der Arbeitnehmer-interessenvertretungen auf das Beteiligungsverfahren und den Verhandlungsprozess

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Arbeitsrecht

Vertretung und Beratung von Arbeitnehmer:innen bei Kündigungen und Konflikten im Arbeits-verhältnis

Unterstützung von Betriebsräten in betriebsverfassungs-rechtlichen Angelegenheiten

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Aufsichtsräte

Unternehmensmitbe-stimmung

Begleitung von Aufsichtsratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungs-gesetz.

Schulung von Wahlvor-ständen zur Aufsichts-ratswahl.

Prozessvertretung in aktienrechtlichen Statusverfahren nach
§ 98 AktG.

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SE Gründungen

Arbeitnehmerbeteiligung

Beratung von beson-deren Verhandlungs-gremien bei SE Grün-dungen und grenzüber-schreitenden Ver-schmelzungen

Vorbereitung der Arbeitnehmerinteressen-vertretungen auf das Beteiligungsverfahren und den Verhandlungs-prozess

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Arbeitsrecht

Vertretung und Beratung von Arbeitnehmer:innen bei Kündigungen und Konflikten im Arbeitsverhältnis

Unterstützung von Betriebsräten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten

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Aufsichtsräte

Unternehmensmitbestimmung

Begleitung von Aufsichtsratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz

Schulung von Wahlvorständen zur Aufsichtsratswahl

Prozessvertretung in aktienrecht-lichen Statusverfahren nach § 98 AktG

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SE Gründungen

Arbeitnehmerbeteiligung

Beratung von besonderen Verhand-lungsgremien bei SE Gründungen und grenzüberschreitenden Verschmelz-ungen

Vorbereitung der Arbeitnehmer-interessenvertretungen auf das Beteiligungsverfahren und den Verhandlungsprozess

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht

Kanzlei-Berlin
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Peter vertritt und berät Arbeitnehmer:innen, freie Mitarbeiter:innen, Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte und Gewerkschaften vor Gericht und in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Peter vertritt und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Betriebsräte, Gesamt- und Konzern-betriebsräte und Gewerkschaften vor Gericht und in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Vertretung von Arbeitnehmer:innen

Kanzlei-Berlin
  • Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Befristungen
  • Versetzung
  • Abmahnung
  • Lohn- und Gehaltsforderung
  • Arbeitszeugnis
  • Entgeltfortzahlung und Urlaub
  • Arbeitsvertragsberatung Statusfragen

Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Kanzlei-Berlin
  • Mitbestimmungsrechtliche Angelegenheiten
  • Einigungsstelle
  • Beschlussverfahren
  • Betriebsänderungen und Umstrukturierungen im Konzern
  • Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan
  • Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber
  • Kollektives Arbeitsrecht für Betriebsräte und Gewerkschaften
  • Mitbestimmungsrechtliche Angelegenheiten
  • Einigungsstelle
  • Beschlussverfahren
  • Betriebsänderungen
  • Umstrukturierungen im Konzern
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber
  • Kollektives Arbeitsrecht:
  • Betriebsräte und Gewerkschaften
Arbeitnehmer:innen

Arbeitnehmer:innen

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Arbeitnehmer:innen

Kanzlei-Berlin
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer:innen, wenn sie eine Kündigung erhalten haben, ein Aufhebungsvertrag verhandelt und abgeschlossen werden soll oder bei anderen Konflikten im Arbeitsverhältnis.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer:innen, wenn sie eine Kündigung erhalten haben, ein Aufhebungs-vertrag verhandelt und abgeschlossen werden soll oder bei anderen Konflikten im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten:

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten:
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten:
Kündigung
Wer eine Kündigung erhält und diese nicht hinnehmen will, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In vielen Fällen kann eine Kündigung erfolgreich angegriffen werden. Im Kündigungsschutzverfahren kann auch ein Vergleich mit einer Abfindungszahlung abgeschlossen werden.
Kündigung
Wer eine Kündigung erhält und diese nicht hinnehmen will, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In vielen Fällen kann eine Kündigung erfolgreich angegriffen werden. Im Kündigungsschutzverfahren kann auch ein Vergleich mit einer Abfindungszahlung abgeschlossen werden.
Kündigung
Wer eine Kündigung erhält und diese nicht hin-nehmen will, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In vielen Fällen kann eine Kündigung erfolgreich angegriffen werden. Im Kündigungs-schutzverfahren kann auch ein Vergleich mit einer Abfindungszahlung abgeschlossen werden.
Betriebsräte

Betriebsräte

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Schulungen
Schulungen
Arbeitsrecht

  • Individual- und kollektivrechtliche Themen für Betriebsräte
  • Rechtsprechungsentwicklung
  • Betriebsänderungen – Umstrukturierungsprozesse – Interessenausgleich – Sozialplan
  • Betriebsübergang - Arbeitgeberwechsel
  • Betriebsratswahlen
  • Beratung und Sachverständigentätigkeit für Betriebsräte, Aufsichtsratsmitglieder und bei grenzüberschreitenden Unternehmensumwandlungen

Sollten Sie als Betriebsrat ein speziell auf Ihre betriebliche Situation und Fragestellungen zugeschnittenes Seminar benötigen, stehe ich dafür gerne zur Verfügung.

Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Gewerkschaften

Kanzlei-Berlin
Prozessvertretung von Betriebsräten, Betriebsratsmitgliedern und Gewerkschaften in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten; Beratung bei außergerichtlichen Verhandlungen und für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Prozessvertretung von Betriebsräten, Betriebsrats-mitgliedern und Gewerkschaften in Beschluss-verfahren vor den Arbeitsgerichten; Beratung bei außergerichtlichen Verhandlungen und für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Betriebsräte

Kanzlei-Berlin
  • Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten
  • Einigungsstellenverfahren
  • Umstrukturierungen und Umwandlungen
  • Betriebsänderungen, Verhandlungen eines Interessenausgleichs und Sozialplans
  • Outsourcing und Einsatz von Fremdpersonal
  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Betriebsratswahlen
  • Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten
  • Einigungsstellenverfahren
  • Umstrukturierungen und Umwandlungen
  • Betriebsänderungen, Verhandlungen eines Interessenausgleichs und Sozialplans
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Outsourcing und Einsatz von Fremdpersonal
  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Betriebsratswahlen
Ich berate Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder in beteiligungsrechtlichen Angelegenheiten und unterstütze als Sachverständige bei Betriebsvereinbarungen oder Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen und Konzernen. Dazu gehört die Beratung bei Verhandlungen über einen Interessen-
ausgleich und Sozialplan sowie die Vertretung in gerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellen.
Ich berate Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder in beteiligungsrechtlichen Angelegenheiten und unterstütze als Sachverständige bei Betriebs-vereinbarungen oder Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen und Konzernen. Dazu gehört die Beratung bei Verhandlungen über einen Interessen-ausgleich und Sozialplan sowie die Vertretung in gerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungs-stellen.
Aufsichtsräte

Aufsichtsräte

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Schulungen
Schulung

Unternehmensmitbestimmung

  • Aufsichtsratswahlen nach dem MitbestG und DrittelbG
  • Seminare und Workshops für Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat
  • Vorbereitung der Verhandlungen zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen und SE Gründungen
  • Juristische Begleitung von Aufsichtsratswahlen
  • Sachverständigentätigkeit für besondere Verhandlungsgremien bei der Umwandlung von Unternehmen mit grenzüberschreitenden Bezug (SEBG, SCEBG, MgVG)

Mitbestimmung im Aufsichtsrat

Kanzlei-Berlin
Ich bin seit vielen Jahren als Sachverständige bei Aufsichtsratswahlen, für Arbeit-nehmervertreter:innen im Aufsichtsrat oder für besondere Verhandlungsgremien
bei grenzüberschreitenden Unternehmensveränderungen sowie in aktienrechtlichen Statusverfahren vor den Landgerichten tätig.
Ich bin seit vielen Jahren als Sachverständige bei Aufsichtsratswahlen, für Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat oder für besondere Verhandlungsgremien bei grenzüberschreitenden Unternehmensverände-rungen sowie in aktienrechtlichen Statusverfahren vor den Landgerichten tätig.
Aufsichtsratswahlen

Ich berate bei Aufsichtsratswahlen und führe Schulungen zu unterschiedlichen Wahl-verfahren durch: Wahlen zum paritätischen Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) oder zum drittelparitätischen Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG).

Bildung von Aufsichtsräten

Ist ungewiss oder umstritten, ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich des MitbestG oder des DrittelbG fällt, kann diese Frage im aktienrechtlichen Statusverfahren festgestellt werden. Ich übernehme für Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen die Prüfung der recht-lichen Voraussetzungen für die Bildung eines Aufsichtsrats und seiner Zusammensetzung und vertrete sie vor dem Landgericht und Oberlandesgericht.

Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat

Ich berate Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte und Pflichten als Aufsichtsratsmitglied und bei spezifischen Fragestellungen.
Aufsichtsratswahlen

Ich berate bei Aufsichtsratswahlen und führe Schulungen zu unterschiedlichen Wahlverfahren durch: Wahlen zum paritätischen Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) oder zum drittelparitätischen Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG).

Bildung von Aufsichtsräten

Ist ungewiss oder umstritten, ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich des MitbestG oder des DrittelbG fällt, kann diese Frage im aktienrechtlichen Statusverfahren festgestellt werden. Ich übernehme für Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Bildung eines Aufsichtsrats und seiner Zusammensetzung und vertrete sie vor dem Landgericht und Oberlandesgericht.

Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat

Ich berate Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte und Pflichten als Aufsichtsratsmitglied und bei spezifischen Fragestellungen.
Ich bin seit vielen Jahren als Sachverständige bei Aufsichtsratswahlen, für Arbeitnehmer-vertreter:innen im Aufsichtsrat oder für besondere Verhandlungsgremien bei grenzüberschreitenden Unternehmensveränderungen sowie in aktienrechtlichen Statusverfahren vor den Landgerichten tätig.
Aufsichtsratswahlen

Ich berate bei Aufsichtsratswahlen und führe Schulungen für unterschiedliche Wahlverfahren durch:
Wahlen zum paritätischen Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) oder zum drittelparitätischen Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG).

Bildung von Aufsichtsräten

Ist unklar, ob ein Unternehmen in den Anwendungs-bereich des MitbestG oder des DrittelbG fällt, kann diese Frage im aktienrechtlichen Statusverfahren festgestellt werden. Ich übernehme für Gewerk-schaften und betriebliche Interessenvertretungen die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Bildung eines Aufsichtsrats und seiner Zusammen-setzung und vertrete sie in Statusverfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht.

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Ich berate Aufsichtsratsmitglieder über ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmervertreter:innen und bei spezifischen Problemsituationen im Aufsichtsrat.
  • Aufsichtsratswahlen nach dem MitbestG und DrittelbG
  • Juristische Begleitung von Aufsichtsratswahlen
  • Seminare und Workshops für Aufsichtsratsmitglieder
  • Aufsichtsratswahlen nach dem MitbestG
  • Juristische Begleitung von Aufsichtsratswahlen
  • Seminare und Workshops für Aufsichtratsmitglieder
SE Gründungen

SE GRÜNDUNGEN

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Arbeitnehmerbeteiligung bei SE Gründungen und grenzüberschreitenden Verschmelzungen

Kanzlei-Berlin
Vor Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wie auch vor grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Unternehmen in der EU müssen die beteiligten Unternehmensleitungen mit der Arbeitnehmerseite über deren Rechte in der zukünftigen Gesellschaft verhandeln, bevor sie sich eine internationale Rechtsform geben können.

In den Verhandlungen werden die Arbeitnehmer:innen durch ein besonderes Verhandlungs-gremium (BVG) vertreten. Die Mitglieder des BVG werden in den beteiligten Ländern nach den jeweiligen nationalen Vorschriften bestimmt. In Deutschland richtet sich dies nach dem SE Beteiligungsgesetz (SEBG) sowie dem Gesetz über grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (MgVG).

In den Verhandlungen geht es um den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung zwischen den Unternehmensleitungen und dem BVG auf Arbeitnehmerseite. So sind in der Beteiligungs-vereinbarung einer SE die Zusammensetzung und Rechte eines internationalen SE Betriebsrats sowie die Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu regeln. Dafür kommen verschiedene Gestaltungs-möglichkeiten in Betracht wie auch die Sicherung von Arbeitnehmerrechten kraft Gesetzes oder durch eine Auffanglösung nach dem Vorher-Nachher-Prinzip. Für das Verhandlungsverfahren stehe ich als Sachverständige zur Verfügung.

Für das Beteiligungsverfahren müssen die bestehenden Mitbestimmungsrechte geklärt werden, damit die Arbeitnehmerseite ihre Verhandlungsmöglichkeiten und die Risiken der gesellschafts-rechltichen Veränderungen kennenlernt. Dies ist umso wichtiger als mit einer Beteiligungs-vereinbarung die Arbeitnehmerrechte in der SE in aller Regel dauerhaft festgelegt werden. Nur unter engen Voraussetzungen eröffnet sich eine Chance für Neuverhandlungen.

Im Vorfeld der Verhandlungen biete ich Schulungen zum Verhandlungsverfahren und dessen Konsequenzen sowie die Beratung des Wahlgremiums für die Wahl der Mitglieder in das BVG an.
Vor Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wie auch vor grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Unternehmen in der EU müssen die beteiligten Unternehmensleitungen mit der Arbeitnehmerseite über deren Rechte in der zukünftigen Gesellschaft verhandeln, bevor sie sich eine internationale Rechtsform geben können.

In den Verhandlungen werden die Arbeitnehmer:innen durch ein besonderes Verhandlungsgremium (BVG) vertreten. Die Mitglieder des BVG werden in den beteiligten Ländern nach den jeweiligen nationalen Vorschriften bestimmt. In Deutschland richtet sich dies nach dem SE Beteiligungsgesetz (SEBG) sowie dem Gesetz über grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (MgVG).

In den Verhandlungen geht es um den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung zwischen den Unter-nehmensleitungen und dem BVG auf Arbeitnehmerseite. So sind in der Beteiligungsvereinbarung einer SE die Zusammensetzung und Rechte eines internationalen SE Betriebsrats sowie die Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu regeln. Dafür kommen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht wie auch die Sicherung von Arbeitnehmerrechten kraft Gesetzes oder durch eine Auffanglösung nach dem Vorher-Nachher-Prinzip. Für das Verhandlungsverfahren stehe ich als Sachverständige zur Verfügung.

Für das Beteiligungsverfahren müssen die bestehenden Mitbestimmungsrechte geklärt werden, damit die Arbeitnehmerseite ihre Verhandlungsmöglichkeiten und die Risiken der gesellschaftsrechltichen Veränderungen kennenlernt. Dies ist umso wichtiger als mit einer Beteiligungsvereinbarung die Arbeitnehmerrechte in der SE in aller Regel dauerhaft festgelegt werden. Nur unter engen Voraussetzungen eröffnet sich eine Chance für Neuverhandlungen.

Im Vorfeld der Verhandlungen biete ich Schulungen zum Verhandlungsverfahren und dessen Konsequenzen sowie die Beratung des Wahlgremiums für die Wahl der Mitglieder in das BVG an.
Vor Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wie auch vor grenzüberschreitenden Ver-schmelzungen von Unternehmen in der EU müssen die beteiligten Unternehmensleitungen mit der Arbeitnehmerseite über deren Rechte in der zukünftigen Gesellschaft verhandeln, bevor sie sich eine internationale Rechtsform geben können. In den Verhandlungen werden die Arbeitnehmer:innen durch ein besonderes Verhandlungsgremium (BVG) vertreten. Die Mitglieder des BVG werden in den beteiligten Ländern nach den jeweiligen nationalen Vorschriften bestimmt. In Deutschland richtet sich dies nach dem SE Beteiligungsgesetz (SEBG) sowie dem Gesetz über grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (MgVG).

In den Verhandlungen geht es um den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung zwischen den Unternehmensleitungen und dem BVG auf Arbeitnehmerseite. So sind in der Beteiligungs-vereinbarung einer SE die Zusammensetzung und Rechte eines internationalen SE Betriebsrats sowie die Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu regeln. Dafür kommen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht wie auch die Sicherung von Arbeitnehmer-rechten kraft Gesetzes oder durch eine Auffanglösung nach dem Vorher-Nachher-Prinzip. Für das Verhandlungsverfahren stehe ich als Sachverständige zur Verfügung.

Für die Verhandlungen müssen die bestehenden Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer:innen geklärt werden, damit die beteiligten Arbeitnehmer-interessenvertretungen ihre Verhandlungs-möglichkeiten und die Risiken der gesellschafts-rechltichen Veränderungen kennenlernen. Dies ist umso wichtiger als mit einer Beteiligungsverein-barung die Arbeitnehmerrechte in der SE in aller Regel dauerhaft festgelegt werden. Nur unter engen Voraussetzungen eröffnet sich eine Chance für Neuverhandlungen.

Im Vorfeld der Verhandlungen biete ich Schulungen zum Verhandlungsverfahren und dessen Konse-quenzen sowie die Beratung des Wahlgremiums zur Wahl der deutschen Vertreter:innen in das BVG an.
Zur Person

Berufliche Stationen

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Berufliche Stationen

Dr. Gabriele Peter
Bis 2005 Referatsleiterin „Arbeitsrecht und Mitbestimmung“ beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Hamburg
1991 – 1995 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Rechtswissenschaften an der Universität Bremen bei Prof. Dr. Wolfgang Däubler - Promotion zum Thema „Gesetzlicher Mindestlohn“
1988 – 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Justiziariat der Bundestagsfraktion „DIE GRÜNEN“ in Bonn
Publikationen - Auswahl von Veröffentlichungen
  • Kommentierung zu § 2 TVG, Kommentar zum Däubler (Hrsg.), Tarifvertragsgesetz, 4. Aufl., Baden-Baden 2016
  • Mitwirkung des Betriebsrats beim Daten-schutz, Teilbereich 3, in: Leinemann (Hrsg.), Handbuch zum Arbeitsrecht (HzA), Köln 2008
  • Generation Praktikum, Der Betriebsrat 2007
  • Schulung und Bildung von Betriebsrats-mitgliedern, Frankfurt 2018
  • Arbeit im Niedriglohnsektor, Hamburg 2006
  • Tarifliche und gesetzliche Standards für ein Mindesteinkommen, Peter/Wiedemuth, Hamburg 2004
  • Betriebsräteseminare, Frankfurt 2004
  • Die Sicherung tariflicher Mindeststandards, Peter/Kempen/Zachert, Baden-Baden 2004
  • Seminarkosten, AiB 2004
  • Der Freistellungsanspruch nach § 38 Abs. 1 BetrVG, AiB 2002
  • Freistellung für Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG, AiB 2002
  • Büroausstattung des Betriebsrats, Frankfurt 2002
  • Weihnachtsgeld für geringfügig Beschäftigte, AiB 2000
  • Das Betriebsratsbüro, AiB 1999
  • Gesetzlicher Mindestlohn, Baden-Baden 1995
Publikationen - Auswahl von Veröffentlichungen
  • Kommentierung zu § 2 TVG, Kommentar zum Däubler (Hrsg.), Tarifvertragsgesetz, 4. Aufl., Baden-Baden 2016
  • Mitwirkung des Betriebsrats beim Daten-schutz, Teilbereich 3, in: Leinemann (Hrsg.), Handbuch zum Arbeitsrecht (HzA), Köln 2008
  • Generation Praktikum, Der Betriebsrat 2007
  • Schulung und Bildung von Betriebsrats-mitgliedern, Frankfurt 2018
  • Arbeit im Niedriglohnsektor, Hamburg 2006
  • Tarifliche und gesetzliche Standards für ein Mindesteinkommen, Peter/Wiedemuth, Hamburg 2004
  • Betriebsräteseminare, Frankfurt 2004
  • Die Sicherung tariflicher Mindeststandards, Peter/Kempen/Zachert, Baden-Baden 2004
  • Seminarkosten, AiB 2004
  • Der Freistellungsanspruch nach § 38 Abs. 1 BetrVG, AiB 2002
  • Freistellung für Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG, AiB 2002
  • Büroausstattung des Betriebsrats, Frankfurt 2002
  • Weihnachtsgeld für geringfügig Beschäftigte, AiB 2000
  • Das Betriebsratsbüro, AiB 1999
  • Gesetzlicher Mindestlohn, Baden-Baden 1995
Publikationen - Auswahl von Veröffentlichungen
  • Kommentierung zu § 2 TVG, Kommentar zum Däubler (Hrsg.), Tarifvertragsgesetz, 4. Aufl., Baden-Baden 2016
  • Mitwirkung des Betriebsrats beim Daten-schutz, Teilbereich 3, in: Leinemann (Hrsg.), Handbuch zum Arbeitsrecht (HzA), Köln 2008
  • Generation Praktikum, Der Betriebsrat 2007
  • Schulung und Bildung von Betriebsrats-mitgliedern, Frankfurt 2018
  • Arbeit im Niedriglohnsektor, Hamburg 2006
  • Tarifliche und gesetzliche Standards für ein Mindesteinkommen, Peter/Wiedemuth, Hamburg 2004
  • Betriebsräteseminare, Frankfurt 2004
  • Die Sicherung tariflicher Mindeststandards, Peter/Kempen/Zachert, Baden-Baden 2004
  • Seminarkosten, AiB 2004
  • Der Freistellungsanspruch nach § 38 Abs. 1 BetrVG, AiB 2002
  • Freistellung für Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG, AiB 2002
  • Büroausstattung des Betriebsrats, Frankfurt 2002
  • Weihnachtsgeld für geringfügig Beschäftigte, AiB 2000
  • Das Betriebsratsbüro, AiB 1999
  • Gesetzlicher Mindestlohn, Baden-Baden 1995
Kontakt
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Berufsrechtliche Hinweise (Angaben gemäß § 5 TMG)

Rechtsanwältin Dr. Gabriele Peter ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, D 10179 Berlin
Homepage: www.rak-berlin.de

Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen für den Rechtsanwalt sind:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Standesordnung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft

Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de


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Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:

Rechtsanwältin Dr. Gabriele Peter, Strelitzer Str. 19, 10115 Berlin, Deutschland

Email: per Kontaktformular, Telefon: +49 (0)30 – 44 324 676; Fax: +49 (0)30 – 44 324 608

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  • Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse),
  • Uhrzeit der Serveranfrage,

werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung dieser Internetseiten zu erbringen. Auch werden diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag verarbeiten. Es wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).

Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich genutzt werden können.

Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie ein Browser-Add-on herunterladen und installieren (https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de).

Alternativ zum Browser-Add-on, insbesondere bei Browsern auf mobilen Endgeräten, können Sie die Erfassung durch Google Analytics zudem verhindern, indem Sie auf https://tools.google.com/dlpage/gaoptout klicken. Es wird ein Opt-out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert. Der Opt-out-Cookie gilt nur in diesem Browser und nur für unsere Website und wird auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie die Cookies in diesem Browser, müssen Sie das Opt-out-Cookie erneut setzen.

Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe (https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de).

5.3 Google reCAPTCHA

Diese Website verwendet auch die reCAPTCHA Funktion von Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland („Google“). Diese Funktion dient vor allem zur Unterscheidung, ob eine Eingabe durch eine natürliche Person erfolgt oder missbräuchlich durch maschinelle und automatisierte Verarbeitung erfolgt. Der Dienst umfasst den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google und erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Feststellung der individuellen Eigenverantwortung im Internet und der Vermeidung von Missbrauch und Spam. Im Rahmen der Nutzung von Google reCAPTCHA kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen.

Weiterführende Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google können Sie einsehen unter: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/

6. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

7. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an widerspruch@kanzleiberlin.com.

8. Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter "Rechtliches / Datenschutzerklärung" von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

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